FE- Klassen

Unsere angebotenen Führerscheinklassen 

Auto Kl. B / B197/ B78

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zG) mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen. Auch mit Anhängern bis 750 kg zG oder Anhänger über 750 kg zG, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht überschreitet. Dreirädrige Kfz mit max. 15 kW Motorleistung und einem Mindestalter des Fahrers von 21 Jahren (gilt nur in Deutschland)

  • Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff und 2 Lektionen spezifischer Stoff.
    Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allgemeiner und 2 Lektionen spezieller Stoff.
  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (5 Landfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
  • Prüfung: Theorie und Praxisprüfung 55 min
  • Mindestalter: 18 Jahre (BF17 – Begleitetes Fahren 17 Jahren)
  • Einschluss der FE- Klassen AM und L
  • B197: Nach mindestens 10 Schaltstunden zu je 45min und einer erfolgreichen 15min Testfahrt durch den Fahrlehrer kann die Schaltkompetenz nachgewiesen werden/ Gültig im In- und Ausland
  • B78 ist der reine Automatikführerschein

 

BF 17 - Begleitetes Fahren mit 17

Der Führerschein der Klasse B kann zum begleitenden Fahren ab Vollendung des 17. Lebensjahres erteilt werden. Die Ausbildung kann mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Man muss mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Kriterien erfüllen muss:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • Nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg

Nach bestandener Prüfung und Vollendung des 17. Lebensjahres, wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, mit der dann mit einer eingetragenen Begleitperson in Deutschland oder Österreich gefahren werden darf.
Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung. Fahrzeuge der Klasse AM dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.

 

Anhänger Kl. BE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit max. 3,5 t zG.

  • Theorie: keine
  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Sonderfahrten: Mindestens 5 Fahrstunden zu 45 Minuten (1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt, 3 Überlandfahrten)
  • Prüfung: Praktische Prüfung 55min
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitendem Fahren)
  • Voraussetzung: Vorbesitz der Kl. B

 

Anhänger Kl. B96

Kfz der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zG sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 3,5t zG aber nicht über 4,25 t zG liegt.

  • Theorie: 150 Minuten
  • Praxis Fahrstunden: 270 Minuten
  • Prüfung: keine Prüfung erforderlich, Ausbildungsbescheinigung
  • Mindestalter: 18 (17 bei begleitendem Fahren)
  • Voraussetzungen: Führerschein Klasse B oder BF17

 

Roller Kl. AM

  • Mindestalter 15 Jahre
  • zweirädrige Kfz mit max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung und max. 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotor oder mit anderer Antriebsform
  • dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung, max. 270 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform
  • vierrädrige Quads mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung, max. 425 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 6 kW Nutzleistung, max. 425 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform
  • Theorie: 12 Stunden zu je 90 min Grundstoff und 2 Stunden zu je 90 min spezifischer Stoff
  • Fahrstunden: Anzahl je nach Bedarf
  • Prüfung: Theorie und Praxis 55min

 

Moped Kl. A1

Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW/ 15 PS Leistung. Das Verhältnis Leistung/ Gewicht darf max. 0,1 KW/kg betragen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15KW.

  • Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff und 4 Lektionen spezifischer Stoff.
  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten, 5 Überlandfahrten)
  • Prüfung: Theorie und Praxis 70 min
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Einschluss der Kl. AM
  • Probezeitbeginn

 

Motorrad Kl. A2

Krafträder mit max. 35 kW/ 48 PS Leistung und einem Leistung/Leergewicht-Verhältnis von max. 0,2 kW/kg.

  • Die Ausgangsleistung vom Motorrad darf höchstens 70 kW/ 96 PS betragen
  • Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff. Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allg. Stoff und 4 Lektionen spez. Stoff.
  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)
  • Prüfung: Theorie und Praxis 70 min
  • Einschluss der Kl. AM, A1
  • Mindestalter: 18 Jahre

Bei Vorbesitz der Klasse A1 unter 2 Jahren

  • Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff.
  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Sonderfahrten: 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 3 Überlandfahrten)
  • Prüfung: Theorie und Praxis 70 min
  • Mindestalter: 18 Jahre

Bei Vorbesitz der Klasse A1 ab 2 Jahren

  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Prüfung: nur Praxis 60 min
  • Mindestalter: 18 Jahre

 

Motorrad Kl. A

Schwere und leistungsstarke Krafträder mit mehr als 35 KW/ 48 PS und Trikes.

Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allg. Stoff und 4 Lektionen spez. Stoff.

  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)
  • Prüfung: Theorie und Praxis 70 min
  • Mindestalter: 24 Jahre

Bei Vorbesitz der Klasse A2 unter 2 Jahren

  • Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff
  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Sonderfahrten: Mindestens 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 3 Überlandfahrten)
  • Prüfung: Theorie und Praxis 70 min
  • Mindestalter: 24 Jahre

Bei Vorbesitz der Klasse A2 ab 2 Jahren

  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Prüfung: nur Praxis 60 min
  • Mindestalter: 20 Jahre

 

Moped/ Roller B196

Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW/ 15 PS Leistung und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 KW

  • B 196 ist eine Erweiterung der Kl. B mit einer Fahrerschulung 
  • 4 x 90 min Theoriestunden Pflicht
  • Mind. 5 prakt. Fahrstunden zu je 90 min Pflicht
  • Keine Prüfung erforderlich
  • Es ist keine Anrechnung und Aufstiegsprüfung auf Kl. A2 möglich
  • Gültig nur in Deutschland
  • Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre und mind. 5 Jahre die Fahrerlaubnis Kl.B

 

Kl. L

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Land- und forstwirtschaftliche Traktoren und Zugmaschinen bis 40km/h
  • Mit Anhänger bis 25km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25km/h
  • Theorie: 12 Stunden zu je 90 min Grundstoff und 2 Stunden zu je 90 min spezifsicher Stoff
  • Fahrstunden: keine
  • Prüfung: Nur Theorie

 

Mofa

  • Mofa ist eine Prüfbescheinigung und keine Fahrerlaubnisklasse
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Kleinkrafträder bis 25km/h
  • Einsitzig und einspurig
  • Theorie: 6 Stunden zu je 90 min Grundstoff
  • Praxis: 2 Stunden zu je 45 min
  • Prüfung: Nur Theorie

 

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Kontakt

Telefon: 09831/ 880688

Montag - Freitag 8:00 - 20:00 Uhr

Samstag 8:00 -12:00 Uhr

 

Email: info@maiksfahrschule.com

 

Theoriezeiten

91710 Gunzenhausen

Weißenburger Str. 61

Montag & Donnerstag

 18:30 - 20:00 Uhr

Anmeldung & Info 18:15 Uhr

 

91735 Muhr am See

Bahnhofstr. 20

Mittwoch 18:30 - 20:00 Uhr

Anmeldung & Info 18:15 Uhr

 

 

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