FE- Klassen

Unsere angebotenen Führerscheinklassen 

 

Auto Kl. B / B197/ B78

  • Mindestalter 18 Jahre/ 17 Jahre bei BF 17
  • Einschluss der FE- Klassen AM und L
  • Kfz mit max. 3500 kg Gesamtmasse und max. 8 Sitzplätzen + Führersitz 
  • Kfz mit max. 3500 kg Gesamtmasse mit Anhänger (max. 750 kg Gesamtmasse oder schwerer, wenn Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger max. 3500 kg Gesamtmasse beträgt)
  • dreirädrige Kfz mit max. 15 kW Motorleistung und einem Mindestalter des Fahrers von 21 Jahren (gilt nur in Deutschland)
  • B197: Nach mindestens 10 Schaltstunden zu je 45min und einem erfolgreichen 15min Test durch den Fahrlehrer kann die Schaltkompetenz nachgewiesen werden/ Gültig im Im- und Ausland
  • B78 ist der reine Automatikführerschein

 

Anhänger Kl. BE

  • Kfz der Kl. B mit max. 3500 kg Gesamtmasse + Anhänger mit max. 3500 kg Gesamtmasse

 

Anhänger Kl. B96

  • Anhänger- Erweiterung der Kl. B ohne Prüfung
  • Kombinationen aus einem Kfz der Kl. B inkl. Anhänger bis 4250 kg Gesamtmasse
  • Aufwand: 150min Theorie + 270 min Praxis

 

Roller Kl. AM

  • Mindestalter 15 Jahre
  • zweirädrige Kfz mit max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung und max. 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotor oder mit anderer Antriebsform
  • dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung, max. 270 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform
  • vierrädrige Quads mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung, max. 425 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 6 kW Nutzleistung, max. 425 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform
  • Kein Probezeitbeginn

 

Moped Kl. A1

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Einschluss der FE- Klasse AM
  • Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW/ 15 PS Leistung
  • Probezeitbeginn

 

Motorrad Kl. A2

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Einschluss der FE- Klassen A1 und AM
  • Krafträder mit max. 35 kW/ 48 PS Leistung und einem Leistung/Leergewicht-Verhältnis von max. 0,2 kW/g
  • Die Ausgangsleistung vom Motorrad darf höchstens 70 kW/ 96 PS betragen

 

Motorrad Kl. A

  • Mindestalter 24 Jahre ( 20 Jahre bei zweijährigen Vorbesitz der Kl. A2 )
  • Einschluss der FE- Klassen AM, A1 und A2
  • Schwere und leistungsstarke Krafträder mit mehr als 35 KW/ 48 PS
  • Trikes

 

Moped/ Roller B196

  • Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW/ 15 PS Leistung
  • B 196 ist eine Erweiterung der Kl. B mit einer Fahrerschulung ohne Prüfungen
  • 4 x 90 min Theoriestunden Pflicht
  • Mind. 5 prakt. Fahrstunden zu je 90 min Pflicht
  • Es ist keine Anrechnung und Aufstiegsprüfung auf Kl. A2 möglich
  • Gültig nur in Deutschland
  • Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre und mind. 5 Jahre die Fahrerlaubnis Kl.B

 

Kl. L

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Land- und forstwirtschaftliche Traktoren und Zugmaschinen bis 40km/h
  • Mit Anhänger bis 25km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25km/h

 

Mofa

  • Mofa ist eine Prüfbescheinigung und keine Fahrerlaubnisklasse
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Kleinkrafträder bis 25km/h
  • Einsitzig
  • Einspurig

 

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Kontakt

Tel. 09831/ 880688

Mo - Fr 8:00 - 20:00 Uhr

Sa 8:00 - 12:00 Uhr

 

Email

maik.wiedemann@gmail.com

 

 

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