Frage: Wie läuft die Ausbildung grundsätzlich ab?
Antwort: Zuerst ist der theoretische Unterricht zu durchlaufen, es wird der Führerscheinantrag gestellt und man lernt mit der Theorie- App. Beim Unterricht gibt es einen Grundstoff und einen Zusatzstoff für die jeweilige Ausbildungsklasse. In dieser Phase werden die Grundlagen vermittelt, die später als Fundament bei der praktischen Ausbildung dienen soll und dem Fahrschüler helfen soll, sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Mit der praktischen Ausbildung wird in der Regel gegen Ende der Theorie begonnen. Dies hängt ganz vom Lerntyp und den persönlichen Bedürfnissen des Fahrschülers ab.
Frage: Wie viele Fahrstunden brauche ich für den Führerschein (Klasse B) ?
Antwort: Für die Ausbildung werden 12 Sonderfahrten und ca. 18 bis 25 normale Übungsfahrten benötigt. Ein Fahrschüler kommt so auf durchschnittlich 30 bis 37 Fahrstunden. Eine gute Führerscheinausbildung dient dem Zweck, später den gestiegenen Anforderungen im Straßenverkehr gewachsen zu sein und nicht nur um die Prüfung zu bestehen. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich ganz entscheidend nach den Vorkenntnissen, nach dem Können, nach der Auffassungsgabe sowie der Lernbereitschaft. Geht ein Fahrschüler mit zu wenig Fahrstunden in die Praxisprüfung und fällt durch, entstehen erhebliche und vermeidbare Mehrkosten.
Frage: Ab wann kann ich meinen Führerschein beantragen?
Anwort: Dein Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalter für die jeweilige Führerscheinklasse gestellt werden. Nach Abgabe deiner benötigten Unterlagen dauert die Antragstellung ca. 3- 12 Wochen, je nach Behörde. Für deinen Mofa-„Schein" wird keine behördliche Antragstellung benötigt. Hier legt der Bewerber mit einer Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule eine theoretische Prüfung beim TÜV ab. Hierzu braucht man nur ein Passbild und einen gültigen Ausweis.
Frage: Wann kann ich die Theorieprüfung machen?
Antwort: Du darfst die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalter ablegen. Die Lernapp muss ,,PRÜFUNGSREIF" anzeigen, es müssen alle vorgeschriebenen Theorieunterrichte besucht sein und der Führerscheinantrag muss genehmigt sein. Die Anmeldung zur Theorieprüfung erfolgt über die Fahrschule.
Frage: Wann kann ich die praktische Prüfung machen?
Antwort: Die praktische Prüfung darf frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden. Der Fahrlehrer/ die Fahrlehrerin muss davon überzeugt sein, dass der Fahrschüler alle notwendigen Lernziele erreicht hat und er bereit für die Prüfung ist. Auch hier erfolgt die Anmeldung zur Prüfung über die Fahrschule.
Frage: Welche Unterlagen benötigt man zur Antragstellung (Ersterwerb)?
Antwort: Eine Sehtestbescheinigung vom Optiker (nicht älter als 2 Jahre alt) oder Augenarzt, eine Erste Hilfe-Kurs Bescheinigung über 9UE und ein aktuelles Lichtbild (biometrisch).
Frage: Was kostet der Führerschein?
Antwort: Wie viel eine Führerscheinausbildung kostet, kann niemand vorher sagen. Die Gesamtkosten entstehen individuell aus verschiedenen Faktoren.
Die Gesamtkosten setzen sich zusammen:
1. Die feststehenden Kosten sind:
2. Die variablen Kosten sind:
Fahrstundenpreis, das sind alle
3. Verwaltungskosten
Für eine Einschätzung der Gesamtkosten in den jeweiligen Klassen bitte mit uns in Verbindung setzen.
Kontakt
Tel. 09831/ 880688
Email: maik.wiedemann@gmail.com
Theoriezeiten
Gunzenhausen
Montag & Donnerstag
18:30 - 20:00 Uhr
Anmeldung & Info 18:15 Uhr
Muhr am See
Mittwoch 18:30 - 20:00 Uhr
Anmeldung & Info 18:15 Uhr
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